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   VGH Hessen, 07.04.1995 - 13 UE 2454/94   

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VGH Hessen, 07.04.1995 - 13 UE 2454/94 (https://dejure.org/1995,11551)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.04.1995 - 13 UE 2454/94 (https://dejure.org/1995,11551)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. April 1995 - 13 UE 2454/94 (https://dejure.org/1995,11551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 Abs 2 S 1 VwGO, § 124 Abs 3 S 1 VwGO
    Unzulässigkeit einer Berufung wegen Fehlens eines Berufungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.04.1995 - 13 UE 2454/94
    So kann im Einzelfall der Regelung in § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO schon dann genügt sein, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder aber in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299 (301) und vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 48.88 -, Buchholz 418.61 TierKBG Nr. 8).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der

    Auszug aus VGH Hessen, 07.04.1995 - 13 UE 2454/94
    Da die Klägerin dieser Aufforderung innerhalb der ihr gesetzten, großzügig bemessenen Frist nicht nachgekommen ist, ist die von ihr eingelegte Berufung als unzulässig zu betrachten (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313 und vom 3. Oktober 1961 - BVerwG VI B 23.61 -, BVerwGE 13, 94).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 48.88

    Anforderungen an die Tierkörperbeseitigung - Voraussetzungen für den

    Auszug aus VGH Hessen, 07.04.1995 - 13 UE 2454/94
    So kann im Einzelfall der Regelung in § 124 Abs. 3 Satz 1 VwGO schon dann genügt sein, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder aber in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 7.78 -, BVerwGE 58, 299 (301) und vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 48.88 -, Buchholz 418.61 TierKBG Nr. 8).
  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 07.04.1995 - 13 UE 2454/94
    Da die Klägerin dieser Aufforderung innerhalb der ihr gesetzten, großzügig bemessenen Frist nicht nachgekommen ist, ist die von ihr eingelegte Berufung als unzulässig zu betrachten (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313 und vom 3. Oktober 1961 - BVerwG VI B 23.61 -, BVerwGE 13, 94).
  • BVerwG, 14.12.1988 - 8 B 43.88

    Anhörung von Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens - Nichtzulassung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.04.1995 - 13 UE 2454/94
    Die Entscheidung kann gemäß § 125 Abs. 2 VwGO nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluß ergehen, und zwar ungeachtet der Tatsache, daß das Verwaltungsgericht über die Klage durch Gerichtsbescheid entschieden hat und der Klägerin bei der von dem Senat eingeschlagenen Verfahrensweise während des gesamten Streitverfahrens keine mündliche Verhandlung gewährt wurde (so zur vergleichbaren Rechtslage in § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1988 - BVerwG 8 B 43.88 -).
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